Spitzenschalldruckpegel bei Unfallereignissen
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Abstract:
Im betrieblichen Alltag treten immer wieder unvorhergesehene Knallereignisse ein. Viele davon werden beim zuständigen Unfallversicherungsträger zur Unfallanzeige gebracht. Dadurch ist eine Ermittlung der durch das Ereignis erzeugten Schalldruckpegel erforderlich. In vielen Fällen existieren dazu keine Literaturwerte, so dass das Ereignis nachgestellt und messtechnisch erfasst werden muss. Ziel der Messung ist die Beurteilung der Schallexposition nach VDI-Richtlinie 2058 Blatt 2 „Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung“. Diese geht für einmalige Ereignisse davon aus, dass für eine akute Schädigung die maximalen Schalldruckpegel LAImax mindestens 135 dB erreichen müssen. Dies entspricht Spitzenschalldruckpegeln LpCpeak von mehr als 150 dB. Berichtet wird über mehrere Untersuchungen, bei denen Spitzenschalldruckpegel durch Explosion, Zerbersten, Umstürzen und elektrische Überbelastung erzeugt wurden.