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Stadtweite systematische Analyse für leiseren Verkehr in der Nacht in Berlin (Lärmaktionsplan Berlin 2024 - 2029)

* Presenting author
Day / Time: 18.03.2025, 15:00-15:20
Typ: Invited Lectures
Abstract: Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung zeigen, dass der ungestörte Schlaf zentral ist zur Vermeidung von lärmbedingten Gesundheitsfolgen. Der Berliner Lärmaktionsplan nimmt daher diese sensible Nachtzeit besonders in den Fokus und richtet seine nachfolgend beschriebene zentrale Maßnahme darauf aus. Die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde bewirkt eine Verringerung des Mittelungspegels um 2,5 bis 3 Dezibel. Darüber hinaus bewirken geringere Geschwindigkeiten eine Abnahme der Pegelschwankungen und der Maximalpegel. Damit ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrsstraßen eine effektive Maßnahme zur Minderung des Kraftfahrzeuglärms. Tempo-30-Anordnungen erfolgen in Deutschland nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Ergebnis eines Abwägungsverfahrens. Dabei sind neben der Lärmbetroffenheit auch verkehrliche Belange, beispielsweise die Auswirkungen auf den ÖPNV, zu beachten. Wegen der stadtweit hohen Verkehrslärmbelastung führt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Rahmen des „T30-Konzept nachts“ eine systematische Überprüfung verkehrslärmbelasteter Berliner Straßen für einen leiseren Verkehr in der Nacht durch: Hierbei wird die Notwendigkeit einer Absenkung der zulässigen nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde zum Gesundheitsschutz der Anwohnenden stadtweit untersucht. Geprüft wird aber zunächst, ob alternative Maßnahmen in Frage kommen, beispielsweise ob eine Fahrbahnsanierung in lärmarmer Bauweise ansteht oder eine Nachtabschaltung der Ampeln an lichtzeichengeregelten Kreuzungen vertretbar ist.